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Die Laborräume M103/1, M103/2 und M103/4 stehen Montag bis Samstag von 07.00 bis 21.45 Uhr und Sonntag von 10.00 bis 21.45 Uhr zur Verfügung. Während der Lehrveranstaltungen ist eine freie Nutzung nur nach Absprache und im Ausnahmefall möglich. Für Diplomanden ist zu zweit eine Nutzung auf schriftlichen Antrag an den jeweiligen Laborleiter auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Der entsprechende Laborleiter informiert die beiden anderen Laborleiter und den Wachdienst. Für Gäste des Fachbereiches ist das Arbeiten grundsätzlich nur bis 15.30 Uhr möglich. |
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Zur Reservierung von Rechenzeiten trägt sich jeder Nutzer in die ausliegenden Listen ein. |
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Rechenzeiten, die nicht pünktlich in Anspruch genommen werden, können nach 15 Minuten an andere Nutzer vergeben werden. Angemeldete Rechenzeiten, die nicht in Anspruch genommen werden, sind abzumelden. |
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Für die Nutzung der Rechnerräume am Wochenende oder nach Dienstschluss können montags bis donnerstags bis 14.30 Uhr bzw. freitags bis 12.00 Uhr Schlüssel gegen Vorlage des Personalausweises ausgeliehen werden. Bei Schlüsselempfang erfolgt eine gesonderte Belehrung über die Schlüsselordnung und die Benutzung der Alarmanlage. |
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Der Zugang zu den Laborräumen ist durch ein Tür-Passwort (Telefonnummer) gesichert. Jeder Nutzer ist verpflichtet, fachbereichsfremden Personen den Zugang zu verwehren, insbesondere das Passwort nicht weiterzugeben. Für fremde Personen sind die Telefonnummern der Mitarbeiter zur Kontaktaufnahme ausgehängt. |
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Jeder Nutzer ist verpflichtet, Geräte und Rechner sachgemäß zu behandeln, sowie den Arbeitsplatz in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. |
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Bei drohender Überbelegung von Rechnern, können die Studenten durch die Mitarbeiter aufgefordert werden, ihre Arbeit zugunsten anderer Studenten abzubrechen (Belege, Spezialsoftware, Termine usw.). |
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Garderobe und Taschen sind an den dafür vorgesehenen Stellen aufzubewahren. |
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Änderungen an der Konfiguration der Geräte und Rechner sowie der Rechnerperipherie sind nur durch das Laborpersonal durchzuführen. |
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Die Audiowiedergabe hat grundsätzlich mit nutzereigenen Kopfhörergarnituren zu erfolgen. Die Wiedergabe von Radio- und Fernsehsendungen ist wegen der sonst entstehenden Gebührenpflicht untersagt. |
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Sollte eine Lehrkraft in den Laborräumen während einer Lehrveranstaltung Dritten die Arbeit auf freien
Plätzen gestatten, so haben diese für eine möglichst geringe Störung zu sorgen. Insbesondere
das Scannen und Abholen von Ausdrucken ist während des Vortrages der Lehrkraft untersagt. Dies gilt
sinngemäß auch für die Teilnehmer der Lehrveranstaltung. |
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Mängel oder Defekte sind dem Laborpersonal mitzuteilen. |
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Für fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher. |
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Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Daten durch ein Passwort zu schützen, dieses regelmäßig zu wechseln und nicht an Dritte weiterzugeben. |
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Wenn die Laborräume zu Arbeitsschluss verlassen werden, ist zu kontrollieren, ob die Fenster verschlossen, das Licht gelöscht und alle Computer physisch vom 230V-Netz getrennt sind (Schalterleisten und/oder Hauptschalter). Die Türen sind abzuschließen. Im Zweifelsfall (z.B. sind Server und besonders ausgewiesene Rechner nicht abzuschalten) über die Netztrennung sind die Mitarbeiter des entsprechenden Labors zu konsultieren. |
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Werden private Desktops/Laptops oder vergleichbare Computer außerhalb des Labors an anderen Datennetzen
oder mit anderen Datenträgern betrieben, sind die Nutzer verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, um Hackern. Viren usw. den Zugang zum Hochschuldatennetz zu verwehren. Das betrifft z.B. die
Aktualisierung des Betriebssystems und der Virentests. Vor dem Betreiben solcher Rechner im Hochschulnetz ist die
Zustimmung des Administrators (Herr Betthaus) einzuholen und seine Festlegungen sind einzuhalten. |
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Jedem Nutzer werden für seine Daten Verzeichnisse auf den Servern zugewiesen. Die Datenkapazität kann dabei beschränkt werden. Daten dürfen vom Nutzer nur dort, in den Verzeichnissen zum Datenaustausch (d.h. in der Regel "Ablage") und im Ausnahmefall auf lokalen Platten (s. nächster Punkt) abgelegt werden. Die Anzahl der Verzeichnisse ist auf das Notwendige zu beschränken. |
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Namen von Verzeichnissen auf lokalen Platten müssen an erster Stelle die Bibliotheksnummer des Anlegenden und dann eine sinnfällige Abkürzung tragen. Bei Dateien in allgemeinen Verzeichnissen ist entsprechend zu verfahren. Unter DOS (bzw. NETWARE) und UNIX sind nur Buchstaben (aber keine deutschen Sonderzeichen), Ziffern und "_" in Datei- und Verzeichnisnamen zu verwenden. |
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Das dem Nutzer zur Verfügung gestellte Datenvolumen ist nur für Daten zum Zweck des Studiums, der Lehre bzw. der Forschung zu nutzen. Strafrechtlich relevante Nutzung der Datenträger ist untersagt. Darüber hinaus behalten sich die Labore Kontrollen des Datenbestandes im obigen Sinne vor. Offensichtliche Verstöße werden ohne Benachrichtigung korrigiert, bzw. der Nutzer wird dazu aufgefordert. Insbesondere betrifft dieses Vorgehen solche Daten, die religiöse oder ethische Gefühle anderer verletzen könnten. |
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Die auf den Rechnern installierte Software ist nur zu Lehr- und Ausbildungszwecken zu nutzen. Das Kopieren der Software ist unzulässig. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller. Werden von einem Nutzer Dateien mit nicht legal lizensierter Software hergestellt oder bearbeitet und es entstehen gegenüber dem Fachbereich Forderungen der Lizenzgeber daraus, dass diese Dateien auf den Maschinen der Fakultät benutzt werden, so haftet dieser Nutzer. |
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Für die Nutzung der zentralen Server und Dienste des Rechenzentrums der Hochschule gelten die entsprechenden Vorschriften. Der Nutzer ist verpflichtet, sich darüber aktuell beim Rechenzentrum zu informieren. |
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Die Installation von Software sowie die Ausführung von Software, die nicht vom Fachbereich zur Verfügung gestellt wurde, ist ohne Rücksprache mit dem Laborpersonal untersagt. |
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Die Nutzung der Plotter und Drucker zur Ausgabe von längeren Dokumenten ist untersagt. |
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Jeder Nutzer verpflichtet sich, wechselbare Datenträger (Disketten, CDs, USB-Sticks usw.) generell vor
Beginn der Arbeit auf Viren zu testen. Entsprechende Software ist auf den Rechnern installiert. |
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Jeder Nutzer verpflichtet sich, in ihm notwendig erscheinendem Maße selbst Vorsorge für die Sicherheit seiner "sensiblen" Daten (besonders Belege und Diplomarbeit usw.) zu treffen. Dies gilt über die zentrale Datensicherung durch das Labor hinaus, da diese nicht zuverlässig garantiert werden kann. |
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Das Mitnehmen und Einnehmen von Speisen und Getränken in den Rechnerräumen ist untersagt. |
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Für die Rechnerräume und die Gänge gilt Rauchverbot. |
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Sollen im Labor Geräte, Diplomarbeiten, CD-ROMs oder Literatur ausgeliehen werden, so ist dieser Wunsch ggf. rechtzeitig in den entsprechenden Listen einzutragen und später die Ausleihe nachzuweisen. Bei Geräten muss das Einverständnis des Laborbeauftragten vorliegen. |
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Für Notfälle (Brand u.a.) befindet sich im Durchgang zu den Toiletten (links hinter der Glastür) ein Telefon mit wichtigen Rufnummern innerhalb der Hochschule. |
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Im Brandfall kann die Brandschutztür zur Mensa (ebenfalls im Durchgang) geöffnet werden, indem die grüne Alarmsicherung zur Seite gedrückt wird. Beim Öffnen der Tür wird ein Alarmsignal auf der Etage ausgelöst. |
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Verhalten bei Bränden: |
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- Hauptschalter (zwei in M103/2!) ausschalten |
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- Fenster und Türen schließen (aber nicht abschließen!) |
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- Wache bzw. Hausverwaltung benachrichtigen |
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Im Evakuierungsfall ist als Sammelplatz die Wiese im Winkel zwischen Reichenbach- und Andreas-Schubert-Straße vorgeschrieben. |
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Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können ggf. mit einem Ausschluß von der Nutzung außerhalb der Dienstzeit bzw. einem gänzlichen Nutzungsausschluß geahndet werden. |
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gez.: Prof. Dr.-Ing. Walter |
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Unterschrift für die Nutzerordnung der Labore GDV, Geoinformatik und LM |
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Alle Studenten sind hiermit nachweislich aufgefordert, durch ihre Unterschrift die Nutzerordung für die Labore Graphische Datenverarbeitung, Geoinformatik und Landmanagement anzuerkennen. |
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Die Unterschrift hat in den entsprechenden Listen zu Beginn eines jeden Semesters bis zum 3. Freitag im
Oktober bzw. März zu erfolgen. Die Seminargruppen werden in den Lehrveranstaltungen gruppenweise
belehrt. |
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Ein entsprechender Hinweis erscheint auch beim Systemstart der Rechner. |
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Wird entgegen dieses Hinweises an den Rechnern des Labors weitergearbeitet, so lehnt der Fachbereich jede daraus entstehende Forderung des Studenten ab, wird aber seinerseits alle Forderungen gegen den Studenten verfolgen, da dieser gegen besseres Wissen handelte. |
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Zu beachten ist ebenfalls die ggf. notwendige Änderung der Paßworte. |
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gez. Prof. Dr.-Ing. Walter |
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Aus dem Antrag auf allgemeines Nutzerkennzeichen und E-Mail-Nutzung des Rechenzentrums der HTW (Stand 10/2000): |
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Mit Erteilung des Nutzerkennzeichens (Login) haben Sie das Recht zur Nutzung der zentralen Server und der dort angebotenen Dienste zur Erfüllung Ihrer Aufgaben in Lehre, Studium und Forschung. Es ist untersagt, dieses Recht an Dritte weiterzugeben (z.B. durch Weitergabe von Nutzerkennzeichen und Passwort). Jeder Nutzer ist verpflichtet, die DV-Systeme der HTW Dresden und anderer Einrichtungen, die über das Kommunikationsnetz zugänglich sind, ausschließlich im Rahmen der ihm eingeräumten Berechtigungen (ggf. auf Grund spezieller Anträge) und unter Beachtung der jeweils gültigen Benutzungsbedingungen zu nutzen. Das Hochschulrechenzentrum weist ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Beachtung der gesetzlichen Regelungen sowie auf mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen bei deren Missachtung hin. Das Hochschulrechenzentrum ist verpflichtet, die missbräuchliche Nutzung von DV-Systemen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu unterbinden. In solchen Fällen ist beim Vorliegen konkreter Verdachtsmomente das Rechenzentrum berechtigt, relevante Informationen zu Auswertungszwecken zu protokollieren und durch den Systemadministrator in die in Frage kommenden Daten Einsicht zu nehmen. Sollte sich dabei der Verdacht bestätigen, so ist das Rechenzentrum befugt, nach Absprache mit der Hochschulleitung Ihr Nutzerkennzeichen bis zur Klärung des Problems zu sperren. Die Hochschulleitung ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen ein Verfahren vor dem Ordnungsausschuss der Hochschule einzuleiten, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Von diesen hochschulinternen Maßnahmen unberührt bleiben das Recht und / oder die Pflicht, bei schweren Verstößen gegen geltende Gesetze Strafanzeige bei den zuständigen Behörden zu stellen. Sie stellen die Hochschule von allen Ansprüchen frei, wenn Dritte wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Nutzung der DV-Systeme durch Sie die Hochschule auf Schadenersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Transport über Netze besonderen Bedingungen unterliegen und mit dem Rechenzentrum abzusprechen sind. Weitere Einstiegsinformationen finden Sie im WWW unter http://www.htw-dresden.de/rz/einstieg.html |
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