Für die praktische Berechnung von Flächeninhalten unregelmäßig geformter Flächen müssen wir zwei Probleme lösen:
Die Fläche muss mittels Formeln beschreibbar sein.
Die Berechnung des Flächeninhalts muss auch bei komplexeren Flächen mit vertretbarem Aufwand durchführbar sein.
In diesem Unterkapitel widmen wir uns vor allem dem ersten Problem. Die Lösung des zweiten Problems bereiten wir vor, gehen sie aber erst im nächsten Unterkapitel vollständig an.
7.2.1Begriff¶
Wir beschränken alle nachfolgenden Betrachtungen auf folgenden Typ von Flächen:
Ein Normalbereich wird durch ein Intervall für die -Koordinaten und durch zwei Funktionen beschrieben. Die beiden Funktionsgraphen bilden die untere und die obere Grenze des Normalbereichs.
Man kann auch Normalbereiche bzgl. der -Achse einführen. Diese können jedoch durch drehen um 90° oder durch Spiegelung an der Gerade stets in Normalbereiche bzgl. der -Achse überführt werden, sodass deren weitere Betrachtung hier unterbleibt.
7.2.2Beispiele¶
7.2.3Flächeninhalt von Normalbereichen¶
Berechnen nun den Flächeninhalt eines Normalbereichs
auf Basis unserer Definition des Flächeninhalts. Der Einfacheit halber nehmen wir zunächst an, dass und nur positive Werte annehmen. Dann können wir den Flächeninhalt von als Differenz der Flächeninhalte zwischen und der -Achse sowie und der -Achse ausdrücken. Unsere Aufgabe beschränkt sich damit auf das Berechnen des Flächeninhalts zwischen der -Achse und einem Funktionsgraph. Beschreiben das Vorgehen hier für die Funktion .
Um die Formeln einfach zu halten, gehen wir von aus, was durch Verschieben des Bereichs stets problemlos erreicht werden kann, also keine inhaltliche, sondern nur eine formale Einschränkung darstellt. In der Mathematik ist an dieser Stelle die Formulierung “Ohne Beschränkung der Allgemeinheit nehmen wir an” üblich.
Wir überdecken den Bereich wie im vorhergehenden Unterkapitel mit einem Raster aus Quadraten der Kantenlänge und ermitteln die Anzahlen und der Quadrate in der inneren und in der äußeren Überdeckung.
Man kann sich relativ leicht überlegen (tun wir hier nicht), dass genau dann existiert, wenn für irgendeine Folge mit gilt. Außerdem sind im Falle der Existenz die beiden Grenzwerte gleich. Analoges gilt für . Diese Feststellung vereinfacht das weitere Vorgehen, da wir statt dem Grenzwert einer Funktion bzgl. nur den Grenzwert einer Zahlenfolge betrachten müssen.
Wählen wir nun , so gilt offensichtlich . Innere und äußere Überdeckung für ein haben stets gleich viele Spalten, da gilt. Anders ausgedrückt: liegt immer genau auf der Grenze zwischen zwei Quadratspalten. Entsprechend haben Unter- und Obersumme die gleiche Anzahl Summanden.
Die Oberkanten der äußeren Überdeckung (blau) liegen vollständig oberhalb des Funktionsgraphs. Die Oberkanten der inneren Überdeckung (rot) liegen vollständig unterhalb des Funktionsgraphs.
Beim Summieren der Quadratflächen gehen wir spaltenweise vor. Die Anzahl der Spalten ist . Die Spalten seien von links nach rechts mit nummeriert. Die Anzahl der Quadrate in Spalte hängt offensichtlich von den Funktionswerten von im Bereich dieser Spalte ab. Sei also das Intervall von -Koordinaten zur -ten Spalte. Dann ist die Anzahl Quadrate der inneren Überdeckung in Spalte gerade
und wir erhalten für den Grenzwert des Flächeninhalts der inneren Überdeckung
sofern der rechte Grenzwert existiert (Video 675, Notizen dazu). Der Ausdruck im rechten Grenzwert wird auch als Riemannsche Untersumme zur Unterteilungsfeinheit bezeichnet.
Völlig analog erhalten wir für die äußeren Überdeckungen
Der Ausdruck im zweiten Grenzwert wird auch als Riemannsche Obersumme zur Unterteilungsfeinheit bezeichnet.
Machen wir die Verschiebung zu rückgängig, so können wir folgende Definition formulieren:
Mit “vorzeichenbehaftet” meinen wir hier, dass das Riemann-Integral negativ ist, wenn der Funktionsgraph vollständig unterhalb der -Achse liegt. Schneidet die Funktion die -Achse, so gehen Flächenanteile unterhalb der -Achse negativ in das Riemann-Integral ein. Bei gleichen Anteilen ober- und unterhalb der -Achse wird das Riemann-Integral also Null sein.
Mit Blick auf den Flächeninhalt von Normalbereichen (mit Untergrenze und Obergrenze ) ist diese Vorzeicheneigenschaft des Riemann-Integrals sehr nützlich. Sie führt dazu, dass die Differenz
also der Flächeninhalt des Normalbereichs, stets positiv ist (wenn überall oberhalb von verläuft). Das gilt insbesondere auch, wenn der Normalbereich unterhalb der -Achse liegt (also beide Integrale negativ sind), und auch, wenn die -Achse durch den Normalbereich verläuft.
7.2.4Hinweise zum Riemann-Integral¶
Man überlegt sich leicht anhand der Eigenschaften von Grenzwerten, dass
und
gelten. Außerdem gilt
(ebenfalls leicht einzusehen).
Die praktische Berechnung von Riemann-Integralen klären wir im nächsten Unterkapitel. Obwohl der Weg über Unter- und Obersummen einfacher ist als über innere und äußere Überdeckungen aus Quadraten, ist der Weg immer noch zu mühsam.
Das Riemann-Integral wird oft einfach als Integral bezeichnet. Zur Unterscheidung von einem im nächsten Unterkapitel einzuführenden, eng verbundenen Begriff, spricht man auch vom bestimmten Integral.
7.2.5Uneigentliche Riemann-Integrale¶
Gelegentlich trifft man auf Flächen, die unbeschränkt sind, aber in gewissem Sinne einen endlichen Flächeninhalt besitzen. Solchen Flächen werden wir beispielsweise in der Wahrscheinlichkeitsrechnung begegnen. Praktisch sollten solche Flächen eigentlich nicht relevant sein, da die vom Menschen wahrnehmbare Welt eine beschränkte Menge ist; somit sind auch alle Flächen und Körper darin beschränkt. Bei der vereinfachenden Modellierung gewisser Sachverhalte tauchen dann aber doch solche unbeschränkten Flächen auf. Eine ähnliche Situation hatten wir schon bei Polstellen beschrieben (vgl. Beispiel (Massepunkt)).
Wir beschränken uns hier auf den einfachsten Fall, nämlich die Situation, dass der Definitionsbereich einer Funktion , die zusammen mit der -Achse eine Fläche begrenzt, unbeschränkt ist. Ein andere Variante unbeschränkter Flächen mit endlichem Inhalt tritt bei Polstellen am Rand oder im Inneren des Definitionsbereichs einer Funktion auf. Diesen Fall kann man völlig analog handhaben, sodass wir nicht näher darauf eingehen.
7.2.5.1Einseitig unbeschränkter Definitionsbereich¶
Wie so oft in der Mathematik, führt man eine komplexere auf eine einfachere Situation zurück. Den Flächeninhalt komplexerer Flächen hatten wir beispielsweise über den Grenzwert der Flächeninhalte von aus Quadraten zusammengesetzten Flächen erklärt. Den Flächeninhalt unbeschränkter Flächen erklären wir nun wiederum als Grenzwert des Inhalts gewisser beschränkter Flächen:
Es werden also die (vorzeichenbehafteten) Inhalte immer größer werdender Teilflächen berechnet. Konvergiert diese Folge von Flächeninhalten, so kann man auch der unbeschränkten Gesamtfläche sinnvoll einen Flächeninhalt zuordnen. Bei bestimmter Divergenz kann man die Werte bzw. als Flächeninhalt ansehen. Bei unbestimmter Divergenz ist überhaupt kein sinnvoller Inhaltsbegriff mehr denkbar.
Beispiele für uneigentliche Integrale schauen wir uns erst im nächsten Unterkapitel an, wenn wir ein einfaches Verfahren zur Berechnung von Integralen kennengelernt haben.
7.2.5.2Beidseitig unbeschränkter Definitionsbereich¶
Ist der Definitionsbereich beidseitig unbeschränkt, also ganz , so gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten zur Definition eines Flächeninhalts. Entweder man teilt die Fläche in zwei Teilflächen und betrachtet jede Teilfläche für sich und addiert die beiden Inhalte dann, oder man führt den Grenzübergang symmetrisch an beiden Enden des Definitionsbereichs durch. Da beide Varianten gebräuchlich sind, führen wir hier beide ein.
Existiert das uneigentliche Riemann-Integral, so existiert auch der Cauchysche Hauptwert und beide stimmen überein. Umgekehrt muss dies nicht gelten.